Elternvertreter

Die Schulpflegschaft

 

Gemäß des § 72 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt die Schulpflegschaft, welche sich aus den einzelnen Klassenpflegschaften zusammensetzt, die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

 

Um dieses zu gewährleisten, berät die Schulpflegschaft über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule, kann Anträge an die Schulkonferenz richten und wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.

 

Daneben steht die Schulpflegschaft an der Katholischen Grundschule Kaarst in engem Kontakt zu der Schulleitung und dem Förderverein der Schule.

 

Hierdurch wird einerseits eine hohe Transparenz an für die Schule wichtigen Sachthemen erzielt;

andererseits werden regelmäßig das Schulleben begleitende Aktionen, wie beispielsweise das Schulfest, durch die Schulpflegschaft unterstützt.

 

Die Schulpflegschaft versteht sich des Weiteren auch als Anlaufstelle bei Fragen oder Sorgen einzelner Eltern, die im Zusammenhang mit der Schule stehen.

 

Das Schulsekretariat der KGS-Kaarst nennt den Kontakt suchenden Eltern hierfür gerne die Vertreter der Schulpflegschaft.