Der Förderverein der Katholischen Grundschule Kaarst e.V.

KGS-Kaarst
Unser Motto lautet:
Kinder konkret fördern und unterstützen
Gemeinsam stark sein
Spaß an der Schule

Was wir machen …
Der Förderverein ist seit mittlerweile fast 40 Jahren tätig und somit eine nicht mehr wegzudenkende Säule der Schule.

Kinder fördern und unterstützen • Gemeinsam stark sein • Spaß an der Schule vermitteln

Bisher haben wir unter anderem Folgendes auf die Beine gestellt:
  • Anschaffung/Ausstattung der Schule mit neuen und modernen Lehr- und
  • Lernmitteln (z. B. Smartboards, Bücher, Schulmaterialien)
  • Mitfinanzierung von Präventionsprojekten (z. B. „Mein Körper gehört mir“ oder „Gewaltfrei Lernen“)
  • Beteiligung an/Mitorganisation von Schulfesten
  • Anschaffung von kleineren und größeren Pausenspielgeräten (z. B. Klettergerüst)
  • Unterstützung von Ausflügen und Klassenfahrten bei Bedarf
  • Getränkeversorgung bei Events (z. B. Einschulungscafé, Tag der offenen Tür, Schulspiel für die Schulneulinge)
  • Organisation und finanzielle Unterstützung von größeren Projekten (z. B. Zirkusprojekt 2015 und 2019)
  • Mithilfe beim Sponsorenlauf

Natürlich erfolgen alle Aktionen in enger Zusammenarbeit mit der Schule, der Schulleitung und den Lehrkräften. Solch besondere Aktivitäten sind aber nicht von der Schule alleine zu stemmen und daher sind wir auf Ihre Bereitschaft zur Mithilfe und Unterstützung, in welcher Form auch immer, angewiesen.

Warum ist ein Förderverein wichtig für die Schule?
Leider reichen die öffentlichen Gelder nicht mehr aus, um unsere Kinder bestmöglich zu fördern. Diese Lücke zu schließen und die Zusatzkosten für jede einzelne Familie möglichst gering zu halten, ist die oberste Zielsetzung des Fördervereins.

Wie können Sie uns dabei unterstützen?
Der Förderverein macht Vieles erst möglich. Hierfür muss neben der finanziellen Seite auch das Engagement der Eltern vorhanden sein, die dem Schulteam in Form von Organisation, Einkaufsfahrten, Mitgliederverwaltung etc. zur Seite stehen. Ob als Mitglied, Spender und/oder „helfende Hand“ bei Festen und Veranstaltungen – wir brauchen Ihre Hilfe! Es ist ein überschaubarer Zeitaufwand und vor allem macht es Spaß und ist zum Wohle Ihrer Kinder!

Der Förderverein braucht immer aktiven Zuwachs im Team – auch ohne direkt eine feste Aufgabe zu übernehmen. Gerne stehen wir bei Fragen und Anregungen zur Verfügung. Engagieren Sie sich für Ihre Kinder und melden Sie sich unter:

foerderverein.kgs-kaarst@gmx.de

Wir freuen uns auf viele Rückmeldungen!!!


Sandra Bernauer, Christiane Tillner


Bankverbindung:
Sparkasse Neuss
IBAN DE 87305500000240321604


Der Vorstand:
(Stand Oktober 2021)

Sandra Bernauer (Vorsitzende)
Christiane Tillner (stellv. Vorsitzende)
Pascal Janse (Kassenwart)
Sebastian Schwenzer (stellv. Kassenwart)
Daniela Sturm (Schriftführerin)
Christina Böttner (stellv. Schriftführerin)


Beitrittserklärung

An den Vorstand des Fördervereins der Kath. Grundschule Kaarst e.V.,Alte Heerstrasse 81, 41564 Kaarst

Hiermit erkläre(n) ich/wir meinen/unseren Beitritt zum Förderverein der Kath. Grundschule Kaarst e.V.










Ich schließe eine
4-jährige Mitgliedschaft mit einem einmaligen Mitgliedsbeitrag von 50,00 € ab.

Konto:
Stadtsparkasse Neuss
IBAN DE 87305500000240321604

Datum:


Unterschrift: _____________________________________


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Satzung des Fördervereins der Katholischen Grundschule Kaarst e.V.

§1-Name,Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Förderverein der Katholischen Grundschule Kaarst e.V.“. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Neuss eingetragen. Der Sitz des Vereins ist Kaarst. Das Geschäftsjahr ist Kalenderjahr.

§2-Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützlige Zwecke. Er erstrebt keinen Gewinn und ist selbstlos tätig. Etwaige rechnungsmäßige Überschüsse dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein fördert die Erziehungsaufgaben der Katholischen Grundschule durch Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung und Ausstattung der Schule, für Lehrmittel usw., sowie für die Vorbereitung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen. Die Erörterung parteipolitischer Angelegenheiten ist ausgeschlossen.

§3-Mitglieder
Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung des Mitglieds, die schriftlich an den Vorstand des Vereins zu erfolgen hat und nur mit einer Frist von einem Monat zum Vierteljahresende. Das auszuschließende Mitglied kann gegen den Beschluß des Vorstandes innerhalb einer Frist von einem Monat nach schriftlicher Mitteilung des Ausschlusses beim Vorstand einen schriftlich begründeten Antrag auf Entscheidung durch die Mitgliederversammlung stellen. Der Ausschluß bleibt wirksam, wenn er von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Bei ihrem Ausscheiden haben die Mitglieder keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§4-Beitrag
Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres fällig, kann inTeilbeträgen entrichtet und in Notfällen erlassen werden. Die Mitgliederversammlung darf eine Nachschußpflicht, über die ordentlichen Mitgliederbeiträge hinaus, nicht festsetzen.
Der Förderverein darf Spenden auch von Nichtmitgliedern entgegennehmen.

§5-Organe
Organe des Vereins sind 1. der Vorstand, 2. die Mitgliederversammlung.

§6-Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Vorstand wird von der Mehrheit der Mitgliederversammlung für ein Schuljahr gewählt. Infolge des Wechsels vom Geschäftsjahr zum Schuljahr erfolgt die erste Wiederwahl des Vorstandes zu Beginn des Schuljahres 2010/2011.Wiederwahl ist zulässig.
Die Mitgliederversammlung kann jedoch den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder vorzeitig abberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert. Der Vorstand erledigt die Geschäfte, die nach der Satzung nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, insbesondere obliegt dem Vorstand die Beschlussfassung über die Verwendung von Geldmittel aus dem Vereinsvermögen im Sinne des § 2 der Satzung.
Der Vorsitzende vertritt den Verein im Sinne des § 26 BGB, er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich und leitet die Mitgliederversammlung.
Der Vorstand ist dem Verein für Haftungsansprüche ausgleichspflichtig, die an den Verein gerichtet sind und durch die Tätigkeit des Vorstandes ausgelöst worden sind.

§ 7- Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand mit Zusendung einer Tagesordnung und einer Einladungsfrist von wenigstens acht Tagen mindestens einmal innerhalb eines Schuljahres einberufen werden. Die Beschlüsse werden – mit Ausnahme der in den §§ 8 und 9 vorgesehenen Fällen – mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzers.
Über jede Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzer und vom Schriftführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen. Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen einberufen werden, wenn mindestens 20 stimmberechtigte Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen.

§ 8- Satzungsänderungen
Satzungsänderungen müssen schriftlich zu Anfang eines neuen Schuljahres, spätestens jedoch bis zum 30. September, beim Vorstand eingereicht werden. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§9-Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden und erfordert eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines satzungsmäßigen Zwecks fällt das Vermögen der Stadt Kaarst zu mit der Auflage, es ausschließlich im Interesse der Katholischen Grundschule Karst zu verwenden.

§ 10- Inkrafttreten
Diese Satzung ist von der Mitgliederversammlung am 6.5.1981 beschlossen und in Kraft gesetzt worden.
Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung vom 3.2.2009 geändert.

Kaarst, den 6.Mai 1981

gezeichnet Unterschriften
Fr. M. Becker
Fr. Dr. H. Cüppers
Fr. U. Franke
H. G. Holup
Fr. U. Holup
Fr. Dr. B. Lemburg
H. Dr. L. Lorenz
Fr. K. -M. Müllejans
Fr. C. Pruin
Fr. M. Rittelmann

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Datenschutzordnung Stand: 04.10.2018

Der Förderverein der Katholischen Grundschule Kaarst e.V. (im Folgenden: Verein) verarbeitetpersonenbezogene Daten. Um die Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unddes Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und eineneinheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten,beschließt der Vorstand die nachfolgende Datenschutzordnung. Sie erfüllt zugleich die„Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäßArt. 13 DSGVO.

  1. (1) Verantwortliche Stelle i.S.v. Art. 13 Abs. 1 lit. a) DSGVO ist der Vorstand des Vereins:Vorsitzende: Sandra Bernauer; stellv. Vorsitzende: Christiane Tillner; Kassierer: Pascal Janse; weitere Vorstandsmitglieder: Daniela Sturm, Christina Böttner
    (2) Der Vorstand stellt sicher, dass die Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO erfülltund, soweit erforderlich, Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVOgeführt werden, und ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen zuständig.
    (3) Ein Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht erforderlich, da weniger als 10 Personen imVerein ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigtsind.
  2. (1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds – bzw. im Fall des 2.2 mit dem Vorliegen seinerEinwilligungserklärung – verarbeitet (d.h. erhebt, speichert, verwendet, loscht etc., vgl. Art. 4Abs. 2 DSGVO) der Verein folgende personenbezogene Daten:
    (2) für die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erforderliche Daten:
    • Vor- und Zuname
    • Name des Kindes
    • E-Mail-Adresse,
    • Höhe des Beitrags
    • Datum des Vereinsbeitritts
    Diese Daten sind gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO für die Vereinsmitgliedschaft erforderlich und müssen daher dem Verein zur Verfügung gestellt werden; der Wunsch nach Löschung dieser Daten führt zur Auflösung der Mitgliedschaft.
  3. (1) Weitere Daten von Mitgliedern dürfen im Einzelfall verarbeitet werden, soweit der Verein ein berechtigtes Interesse daran hat und nicht erkennbar ist, dass dem schutzwürdige Interessen der Betroffenen entgegenstehen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).
    (2) Der Verein hat insbesondere ein berechtigtes Interesse daran, E- Mail-Adressen bzw. Telefonnummern, die das Mitglied dem Verein zum Zweck allgemeiner Kommunikation bekannt gegeben hat, auch zukünftig für die vereinsinterne schnelle und kostengünstige Kommunikation zu nutzen; Gleiches gilt für die Verwendung von Kontaktdaten für die Anfrage, den Verein bei der Durchführung von Angeboten (insb. Bewirtungen) zu unterstützen, soweit das Mitglied diese generelle Bereitschaft in der Vergangenheit erklärt hat.
  4. Daten Dritter, etwa von Spendern, Personen, die einen Förderantrag gestellt haben, oder Referenten, dürfen verarbeitet werden, soweit dies für die Begründung oder Durchführung eines rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnisses mit diesen Personen (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO) erforderlich ist.
  5. Im Zusammenhang mit Angeboten (Seminare, Führungen, Weihnachtsbasteln, Bewirtungen etc.) des Vereins werden Daten der jeweiligen Teilnehmer (Mitglieder oder Dritter) verarbeitet, soweit dies für die Organisation, Durchführung oder Abwicklung des jeweiligen Angebotes erforderlich ist; dies kann die Erstellung von Teilnehmer- bzw. Helferlisten oder die Weitergabe von Informationen an die Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Angebot umfassen. Die Verarbeitung erfolgt aufgrund einer jederzeit widerruflichen Einwilligungserklärung des Betroffenen im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Teilnahme am Angebot kann, soweit erforderlich, vom Vorliegen einer entsprechenden Einwilligungserklärung abhängig gemacht werden.
  6. Für die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten von Mitgliedern oder Dritten wird bei Bedarf eine jederzeit widerrufliche Einwilligungserklärung des Betroffenen im Sinne von § 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO eingeholt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Fotos im Rahmen der Presse- und Informationsarbeit des Vereins.
  7. Schutz der Daten (1) Die personenbezogenen elektronisch gespeicherten Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor einer unberechtigten Kenntnisnahme Dritter geschützt (Verwendung eines Virenschutzprogramms und einer Software-Firewall), insbesondere passwortgeschützt gespeichert.
    (2) Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail stehen, werden die E-Mail- Adressen als „bcc“ versendet.
  8. Vorstandsmitgliedern und allen, die im Auftrag des Vereins personenbezogene Daten bearbeiten oder zur Kenntnis nehmen, ist es untersagt, diese unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
  9. (1) Die Weitergabe der Daten erfolgt nur für die Zwecke des Vereins und nur insoweit, wie es die jeweilige Aufgabenstellung unter Beachtung des Gebots der Datensparsamkeit erfordert. Grundsätzlich ist die Weitergabe auf Vorstandsmitglieder oder einzelne Mitglieder, die im konkreten Fall mit administrativen Tätigkeiten betraut sind, beschränkt.
    (2) Eine Herausgabe von Daten an Mitglieder außerhalb des Vorstands erfolgt neben Fällen des Absatzes 9.4 nur, soweit die Einwilligung der Betroffenen vorliegt oder soweit dies zur Ausübung der satzungsmäßigen Rechte der Mitglieder erforderlich ist.
    (3) Im Einzelfall kann für die Organisation, Durchführung bzw. Abwicklung von Angeboten des Vereins die Weitergabe einzelner Daten an Mitglieder oder Dritte (etwa in Form von Namenslisten an andere Teilnehmer oder an Referenten) erforderlich sein.
  10. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden innerhalb folgender Fristen gelöscht:
    • Daten für die Mitgliederverwaltung:
      • Adress- und Kommunikationsdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
      • Daten, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen (Kontodaten), werden spätestens zehn Jahre nach Beendigung der Vereinsmitgliedschaft gelöscht. Die Verarbeitung dieser Daten ist in der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und Löschung eingeschränkt.
      • Vor- und Zunamen der Vorstandsmitglieder werden inklusive der jeweiligen Amtszeit unbefristet im Vereinsarchiv gespeichert.
    • Daten, die im Zusammenhang mit Angeboten des Vereins verarbeitet werden, werden regelmäßig unmittelbar nach Durchführung und organisatorischem Abschluss des Angebots gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
    • Steuerrelevante Daten wie Kontoauszüge, Zuwendungsbestätigungen, Buchungsbelege werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
    • Sonstige Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.
    • Im Falle des Widerrufs einer Einwilligung i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO werden die Daten unverzüglich gelöscht.
    • Gleiches gilt bei Widerspruch gegen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden, falls nicht ein Fall des Art. 21 Abs. 1 Satz 2 DSGVO vorliegt.
  11. (1) Jedes Mitglied hat die in Kapitel 3 DSGVO aufgeführten Rechte unter den dort jeweils genannten Voraussetzungen; hierzu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16), auf endgültige Löschung seiner Daten (Art. 17) sowie auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).
    (2) Beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO, kann die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
    (3) Beruht die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, kann der Betroffene jederzeit aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einlegen.
    (4) Ferner besteht ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit NRW. Kontakt: Telefon: 0211/38424-0 · E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

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